Nach dem übermitteln der Abrechnung wird die neue Abrechnungsperiode automatisch eröffnet.
Falls Sie mehrere Monate übersprungen haben und für diese Monate keine Abrechnungen einzureichen sind, müssen Sie dennoch für jeden dieser Monate eine Abrechnung mit einem Betrag von CHF 0.– einreichen, um zur nächsten Abrechnungsperiode zu gelangen.
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