Pflichtbeleg Jahresrechnung

Die Jahresrechnung (Bilanz und Erfolgsrechnung) muss in jedem Fall zusammen mit der Steuererklärung eingereicht werden. Wie Sie einen Pflichtbeleg einreichen können, sehen Sie hier. 

HINWEIS: Auch steuerbefreite Vereine, Stiftungen und Kapitalgesellschaften müssen jährlich zumindest die Kopie der Erfolgsrechnung / Bilanz zur Prüfung einreichen.

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