Wurden Lohn- oder Spesenzahlungen ausgerichtet?
- Sofern keine Leistungen ausgerichtet wurden, so muss "Nein" ausgewählt werden.
Leistungen wurden ausgerichtet an:
- Für jeden Leistungsempfänger, muss ein separates Formular ausgefüllt werden. Sie können dies über den Button "Person hinzufügen" tun. Ergänzend muss für jede Person auch ein Lohnausweis ausgefüllt werden.
Bezüger
- Vorname
- Nachname
- Wohnort
- Versicherten Nummer
- Funktion
Bezüge und Spesen
Unter "Gesamtbezüge Brutto" fallen folgende Positionen:
- Gehalt
- VR-Honorare
- Sitzungsgelder
- Naturallöhne
Unter "Vergütungen für Spesen" sind alle ergänzenden Zahlungen, aber auch allfällig bereits belastete Privatanteile erfasst. Spesen können sowohl "Pauschal" als auch "Effektiv" erfasst werden.
- Repräsentationsspesen
- Autospesen
- Reise- und andere Spesen
- verbuchte Privatanteile (nur effektiv)
Private Nutzung Geschäftsfahrzeug*
- Typ
- Kaufjahr
- Falls das Auto in der aktuellen Steuerperiode gekauft wurde, bitte die Kopie des Kaufvertrages einreichen.
- Kaufpreis
- verbuchte Privatanteile
Andere geldwerte Leistungen*
- Wohnung
- Versicherungs-, Krankenkassenprämien
- Verpflegung
- Übrige
Darlehen*
Wurden Darlehen gewährt oder haben nahestehende Personen Darlehen erhalten, so müssen die entsprechenden Kontoblätter eingereicht werden. Sind mehrere Darlehen vorhanden (z.B. Kontokorrent und weitere Darlehen) so ist für jedes Darlehen ein gesondertes Kontoblatt anzufügen.
- Darlehen / Kontokorrente an die Gesellschaft
- Summe aller gewährten Darlehen
- Summe der erhaltenen Zinsen (Zinssatz und Betrag)
- Darlehen / Kontokorrente von der Gesellschaft
- Summe der erhaltenen Darlehen
- Total der bezahlten Zinsen (Zinssatz und Betrag)
*Bei diesen drei Bereichen muss zwingend angegeben werden, ob diese zutreffen oder nicht. Sofern hier "Ja" selektiert wird, werden die dazugehörigen notwendigen Felder eingeblendet.
Weitere Leistungen:
Allfällige weitere Leistungen, die nicht unter eine der obigen Kategorien fallen, können hier erfasst werden.
HINWEIS: Die unter "Weitere Leistungen" erfasste Bezeichnung gilt für alle ausgefüllten Blätter gleichermassen, weshalb ab dem zweiten Blatt die Bezeichnung bereits ausgefüllt ist. Sie kann allenfalls durch weitere Stichworte ergänzt werden.
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