Unter "Steuerdomizile" verwalten Sie insbesondere ausserkantonale und internationale Nebensteuerdomizile.
- Steuerdomizil am Ende des Geschäftsjahres
- In dieser Gemeinde sind die Steuern für das abgelaufene Geschäftsjahr zu entrichten. Das Steuerdomizil wird aus den Stammdaten automatisch übernommen.
- Hauptsitz
- Falls die Adresse des Hauptsitzes nicht korrekt ist, muss dies dem Handelsregisteramt gemeldet werden. Für das Kantonale Steueramt ist der im Handelsregister eingetragene Hauptsitz für die Korrespondenzzustellung massgebend.
- Nebensteuerdomizile
- Art des Domizils
- Kapitalanlageliegenschaft
- Betriebsstätte
- Bezeichnung
- Diese dient der einfachen Auseinanderhaltung in der Aufstellung und in der Steuerausscheidung.
- Kanton bzw. Ausland
- Gemeinde
- Strasse / Nr.
- PLZ / Ort
- Bemessungsperiode von
- Standardmässig wird das Datum aus der Dauer des Geschäftsjahres übernommen. Es muss nur geändert werden, wenn die Betriebsstätte während dem Geschäftsjahr gekauft/gegründet bzw. die Liegenschaft während dem Geschäftsjahr gekauft wurde.
- Bemessungsperiode bis
- Standardmässig wird das Datum aus der Dauer des Geschäftsjahres übernommen. Es muss nur geändert werden, wenn die Betriebsstätte während dem Jahr verkauft/liquidiert bzw. die Liegenschaft während dem Geschäftsjahr verkauft wurde.
- Art des Domizils
Gut zu wissen:
Steuerausscheidung:
Die eigentliche Steuerausscheidung wird unter "Sonstiges" vorgenommen. Für jedes erfasste Steuerdomizil bzw. für jeden Kanton wird in der Ausscheidung automatisch ein dazugehöriger Eintrag generiert.
Nebensteuerdomizil löschen:
Ein Nebensteuerdomizil kann an dieser Stelle durch klicken auf das Symbol mit dem Papierkorb gelöscht werden. ACHTUNG: Sämtliche in der Steuerausscheidung bereits erfasste Daten werden dadurch ebenfalls unwiderruflich gelöscht.
Kommentare
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