Steuerdomizile

Unter "Steuerdomizile" verwalten Sie insbesondere ausserkantonale und internationale Nebensteuerdomizile.

  • Steuerdomizil am Ende des Geschäftsjahres
    • In dieser Gemeinde sind die Steuern für das abgelaufene Geschäftsjahr zu entrichten. Das Steuerdomizil wird aus den Stammdaten automatisch übernommen.
  • Hauptsitz
    • Falls die Adresse des Hauptsitzes nicht korrekt ist, muss dies dem Handelsregisteramt gemeldet werden. Für das Kantonale Steueramt ist der im Handelsregister eingetragene Hauptsitz für die Korrespondenzzustellung massgebend.
  • Nebensteuerdomizile
    • Art des Domizils
      • Kapitalanlageliegenschaft
      • Betriebsstätte
    • Bezeichnung
      • Diese dient der einfachen Auseinanderhaltung in der Aufstellung und in der Steuerausscheidung.
    • Kanton bzw. Ausland
    • Gemeinde
    • Strasse / Nr.
    • PLZ / Ort
    • Bemessungsperiode von
      • Standardmässig wird das Datum aus der Dauer des Geschäftsjahres übernommen. Es muss nur geändert werden, wenn die Betriebsstätte während dem Geschäftsjahr gekauft/gegründet bzw. die Liegenschaft während dem Geschäftsjahr gekauft wurde.
    • Bemessungsperiode bis
      • Standardmässig wird das Datum aus der Dauer des Geschäftsjahres übernommen. Es muss nur geändert werden, wenn die Betriebsstätte während dem Jahr verkauft/liquidiert bzw. die Liegenschaft während dem Geschäftsjahr verkauft wurde.

Gut zu wissen:

Steuerausscheidung:

Die eigentliche Steuerausscheidung wird unter "Sonstiges" vorgenommen. Für jedes erfasste Steuerdomizil bzw. für jeden Kanton wird in der Ausscheidung automatisch ein dazugehöriger Eintrag generiert.

Nebensteuerdomizil löschen:

Ein Nebensteuerdomizil kann an dieser Stelle durch klicken auf das Symbol mit dem Papierkorb gelöscht werden. ACHTUNG: Sämtliche in der Steuerausscheidung bereits erfasste Daten werden dadurch ebenfalls unwiderruflich gelöscht.

 

 

 

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