Hier können Kontaktpersonen für Rückfragen bzw. der vertragliche Vertreter erfasst werden.
Firmen mit vertraglicher Vertretung:
- Hat die Firma eine Vertragliche Vertretung?
- Sofern eine vertragliche Vertretung vorhanden ist, wird die Steuerverwaltung diese für Rückfragen kontaktieren. Sie können an dieser Stelle die Adresse sowie die Kontaktdaten des Vertreters erfassen.
- Die Vertretungsvollmacht wurde bereits in früheren Steuerperioden eingereicht
- Für eine rechtsgültige vertragliche Vertretung muss eine entsprechende, handschriftlich unterzeichnete Vollmacht vorliegen. Falls die Vollmacht bereits eingereicht wurde und keine Änderung der Vertretung vorliegt, kann auf eine erneute Einreichung verzichtet werden.
- Das Vollmachtsformular finden Sie unter "Formular Vertretungsvollmacht".
Firmen ohne vertragliche Vertretung:
- Rückfragen in dieser Steuersache sind zu richten an:
- Sofern keine vertragliche Vertretung vorliegt, können Sie an dieser Stelle die interne Kontaktperson für Rückfragen erfassen, sofern diese nicht mit dem Verwaltungsrat bzw. Geschäftsführer oder verantwortlichen für das Rechnungswesen identisch ist.
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