Abschreibungen auf in früheren Jahren aufgewerteten Aktiven

Diese Karte ist optional und muss nur ausgefüllt werden, wenn Abschreibungen auf aufgewerteten Aktiven vorgenommen wurden.

Abschreibungen auf Aktiven, die zum Ausgleich von Verlusten höher bewertet wurden, können nur vorgenommen werden, wenn die Aufwertungen handelsrechtlich zulässig waren und die Verluste im Zeit-
punkt der Abschreibung verrechenbar gewesen wären.

Siehe dazu auch Merkblatt A der Eidgenössischen Steuerverwaltung.

Um eine Abschreibung zu erfassen, aktivieren Sie die Karte und klicken Sie auf "Abschreibung hinzufügen". Danach können die notwendigen Felder in der Maske befüllt werden.

Haben Sie Fragen? Anfrage einreichen

Kommentare

Zu diesem Beitrag können keine Kommentare hinterlassen werden.