Die Veränderung der Gestehungskosten muss pro Beteiligung geführt werden. Diese Aufstellung muss bei jeder Bestandesänderung der betreffenden Beteiligung nachgeführt werden. Bitte beachten Sie auch, dass für die Gewährung eines Beteiligungsabzuges eine Haltedauer von mindestens einem Jahr erforderlich ist. Angaben zur Erfassung des eigentlichen Beteiligungsabzuges finden Sie hier.
Die Erfassungsmaske unterscheidet sich für das erste Jahr und die nachfolgenden Steuerperioden. Der erste Eintrag bildet immer das Kaufjahr mit dem Initialen Kauf der Beteiligung sowie allfällige Veränderungen in diesem ersten Jahr ab:
1. Erwerbsdatum
Das Datum des erstmaligen Erwerbs der Beteiligung. Wenn dieser vor dem 1.1.1997 liegt, dann tragen Sie hier den 1.1.1997 ein.
2. Nominalwert
Tragen Sie hier den Nominalwert beim Kauf der Liegenschaft ein
3. Beteiligungsabzug in %
Erfassen Sie hier, wie Gross der prozentuale Anteil der Beteiligung am Gesamtkapital der Gesellschaft beim Kauf betragen hat.
4. Erwerbspreis bzw. Gestehungskosten
Dies ist der ursprüngliche Kaufpreis der Beteiligung.
5. Erhöhung der Gestehungskosten
Eine Erhöhung der Gestehungskosten kann verschiedene Gründe haben. Durch Klicken auf "Hinzufügen" können Sie einzelne Erhöhungen zu dieser Beteiligung erfassen.
6. Verminderung der Gestehungskosten
Durch "Hinzufügen" und Auswählen des Grundes können auch Verminderungen einfach angefügt werden.
Erhöhungen und Verminderungen werden aufgrund der Auswahl jeweils automatisch an die korrekte Stelle im Formular übertragen.
7. Steuerwirksame Wertberichtigungen und Abschreibungen
An dieser Stelle werden alle diese Beteiligung betreffenden Wertberichtigungen und Abschreibungen erfasst.
Gestehungskosten ab dem zweiten Jahr
Ab dem zweiten Jahr entfällt die Erfassung des Erwerbspreises. So können die einzelnen Gestehungskosten für alle späteren Jahre erfasst werden. Die Erfassung der Erhöhungen der Gestehungskosten und der Verminderung der Gestehungskosten sind identisch zu obiger Beschreibung.
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